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Außenwandverkleidung (ausgenommen Schiefer)

Die Außenverkleidung (z.B. Metall, Kunststoff, Asbestzement, Holz oder ähnlichem Material) eines Gebäudes wird bei einigen Gesellschaften mit einem Risikoaufschlag berechnet.

Erstattet werden die Schäden, die durch die versicherten Gefahren (siehe:versicherte Gefahren), z.B. Sturm und Hagel, an der angebrachten Außenverkleidung entstanden sind.

Naturschieferdach, Kupferdach
Einkommensanrechnung
Elementarschäden
Elementarschädenversicherung
Gewährleistung
Harte Bedachung
KFZ - Haftpflichtversicherung
Natursteinböden, Parkett- oder Teppichböden in hochwertiger Qualität
Versicherungssteuer
Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit (Kasko)
Zugewinngemeinschaft

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Björn Hanf
Leimriether Hauptstr. 17
98646 Hildburghausen
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