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Anerkennung

Bei einer Anerkennung wird durch den Sozialversicherungsträger eine Versicherungsberechtigung, -pflicht oder die Gültigkeit der gezahlten Beiträge rechtsverbindlich anerkannt.

Übergangshilfe

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Björn Hanf
Leimriether Hauptstr. 17
98646 Hildburghausen
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