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Abgesicherter Zeitraum des Bauherrenrisikos

Bei Neu- und Umbauten auf dem versicherten Grundstück ist das Bauherrenrisiko abgesichert. Versicherungsschutz besteht in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Errichtung in einer vorgegebenen Bauzeit (oder einer vertraglich vereinbarten Bausumme).

Wird die vereinbarte Bauzeit überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Der Abschluss eines separaten Bauherren- Haftpflichtvertrages ist dann notwendig.

Immobilienrente
Beitragspause, BU
Abhängigkeit von einer dritten Person
Absatz
allgemeine Wartezeit
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Betriebsunterbrechungsversicherung
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Gründungszuschuss
Kurkostenbeihilfe
Motoneuronerkrankung
Mutterschaftsgeld
Nachhilfe für schulpflichtige Kinder
Reiseunfallversicherung
Rentengarantie
Schwerer Unfall
Sprachverlust
Volatilität
Vorschusszahlungen (vor Abschluss eines Heilverfahrens)
Wandelanleihe
Wartezeit
Wertentschädigung Totalentwendung
Wertentschädigung Totalschaden

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Kontakt
Björn Hanf
Leimriether Hauptstr. 17
98646 Hildburghausen
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