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Abbruchklausel

In Verträgen zu Kapitallebensversicherungen wird oft eine Abbruchklausel verwendet. Diese besagt, dass die Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres beendet und ausgezahlt wird. Bedingung: Die vereinbarte Versicherungssumme wird durch Ansammlung des Deckungskapitals und der Überschüsse (Überschussbeteiligung) erreicht.

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Björn Hanf
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