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  • Sie sollten jeden Versicherungsfall unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen.
  • Außerdem sind Sie verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
  • Bei der Schilderung des Schadensherganges müssen Sie den Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß unterrichten.


Beachten Sie, dass Sie gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch erheben müssen.
 


Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess kommt, ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.

Kontakt
Björn Hanf
Leimriether Hauptstr. 17
98646 Hildburghausen
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